Voraussetzungen
Wer wird gefördert?
Bedürftigkeit
Gebietsansässigkeit
Mitgliedschaft in einem Flugverein
Jugend
Unser Beitrag zur
Covid-19 Situation
Liebe Luftsportfreunde,

eine gewaltige Wirtschaftskrise rollt auf uns zu, die viele Haushalte in wirtschaftliche Probleme bringen wird (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Insolvenz des Familienbetriebs).

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte dazu beitragen, dass wirtschaftliche Probleme im Haushalt nicht dazu führen, dass junge Leute ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Daher unterstützt sie betroffene Luftsportler unbürokratisch durch das zinslose Corona-Darlehen.
Antragsteller müssen glaubhaft darlegen, dass sie oder ihre Familie, von der sie wirtschaftlich abhängig sind, durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise oder die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die es ihnen nicht ermöglichen, weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu ihrem Luftsportverein zu bezahlen.
Der Antragssteller ist jünger als 25 Jahre.
Der Wohnort und der Mittelpunkt der fliegerischen Aktivität liegen in Deutschland.
Der Antragssteller ist Mitglied eines deutschen Flugvereins.
Ablauf der Förderung
Wie bekomme ich das Darlehen und wie zahlt man es zurück?
Rechtliches
Ablaufprozess
Das Budget der Luftfahrtstiftung für die Bewilligung von Corona-Darlehen ist begrenzt. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Die Stiftung kann die Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge jederzeit ohne Begründung einstellen und informiert die Darlehensnehmer darüber.
Der Luftsportler stellt einen Antrag an die Deutsche Luftfahrtstiftung. Für den Fall einer Bewilligung verpflichtet er sich darin zur Rückzahlung des Darlehens.
• Die Stiftung zahlt die Mitgliedsbeiträge direkt an den Luftsportverein.
• Spätestens ab Januar 2022 zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen zinslos in gleichbleibenden Raten bis zum 31.12.2025 zurück.
Förderung beantragen
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